Wir haben am 2. März 2017 die Mitteilung erhalten, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unserem Antrag auf Aufnahme unserer Blindenlangstöcke für Kinder ins Hilfsmittelverzeichnis stattgegeben hat. Somit können unsere Kinderstöcke jetzt ebenso wie die Langstöcke für Erwachsene durch Vorlage eines Rezeptes bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme eingereicht werden. Da dies bisher nicht der Fall war und Eltern junger blinder Kinder deren Langstöcke bis auf wenige Ausnahmen selber übernehmen mussten, freuen wir uns sehr über diesen Erfolg und bedanken uns noch einmal ausdrücklich bei dem Verein „Anderes Sehen e.V.“ und allen in der Frühförderung blinder Kinder beschäftigten PädagogInnen, die uns bei der Antragstellung unterstützt haben.