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Abrechnung mit der Krankenkasse

Ob Neuerwerb oder Reparatur – grundsätzlich besteht für blinde und stark seheingeschränkte Menschen die Möglichkeit der (anteiligen) Kostenübernahme unserer Produkte durch die Krankenkasse. In der Regel reicht dafür ein einfaches Rezept, ausgestellt vom Facharzt (Neuware Langstöcke) oder Hausarzt (Reparaturen, Spitzen). Beachten Sie allerdings, dass im Gegensatz zur Verordnung von Medikamenten bei Hilfsmittelverordnungen eine Diagnose auf dem Rezept angegeben sein muss.

Da die Bestimmungen variieren und immer wieder der Einzelfall entscheidend ist, raten wir an, dass Sie sich kurz mit uns in Verbindung setzen, damit wir das für Sie günstigste Verfahren besprechen können.

Sie erreichen uns unter oder der Telefonnummer +49 (0)3329 69027-227. Melden Sie sich, wir beraten Sie gerne.

Unter Beachtung der langjährigen Erfahrungen des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen (SZB) entwickelt und produziert die Comde-Derenda GmbH seit über 20 Jahren hochwertige Blindenstöcke. Entdecken Sie unsere Langstöcke und weiteres Zubehör für Blindenstöcke!

 

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